Hamburger Stiftungen im NS
Von Torben Dannhauer
1. Jüdische Vorstände auf Abruf
Als "richtungsgebend" bezeichnete das Reichsjustizministerium im Juli 1935 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Berlin. Es hatte als Aufsichtsbehörde ein "nichtarisches Vorstandsmitglied" einer Stiftung seines Amtes enthoben, wogegen der verbliebene Vorstand Einspruch einlegte. Der Reichsjustizminister Franz Gürtner wies die Beschwerde zurück mit der Begründung, das Oberlandesgericht als Stiftungsaufsicht habe die "öffentlichen Interessen" zu wahren, wozu eine "Enthebung der nichtarischen Vorstandsmitglieder der Stiftung notwendig" sein könne. Über diesen Fall wurde reichsweit in ziemlich allen Tageszeitungen berichtet, Stiftungen mit jüdischen Vorstandsmitgliedern hatten spätestens mit dieser Entscheidung Gürtners keine Rechtssicherheit in der Zusammensetzung ihrer Vorstände mehr und das Damoklesschwert einer plötzlichen Amtsenthebung jüdischer Vorstände schwebte über ihnen.