Kulturkartell

Hamburger Stiftungen im NS

Von Torben Dannhauer

Das Stiftungswesen als bürgerschaftliches Engagement und Ausdruck freiheitlicher Gesinnung war den nationalsozialistischen Machthabern ein Dorn im Auge. Ganz und gar passte es nicht in das völkisch-rassistische Weltbild der Nationalsozialisten, wenn eine von jüdischen Bürgerinnen oder Bürgern errichtete Stiftung mit ihren mildtätigen oder fördernden Aktivitäten auch "deutsche Volksgenossen" begünstigte. Als besonders schicksalhaft zeigt sich die Geschichte der von Juden errichteten Hamburger Wohnstifte während der NS-Zeit, als diese sich von mildtätigen, gemeinnützigen Einrichtungen zu Sammelstellen für Deportationen entwickelten.

 

Schwarzweißfportrait von Reichsjustizminister Franz Gürtner aus dem Jahre 1938, der am linken Revers das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP trägt.
Reichsjustizminister Franz Gürtner, 1938. Am linken Revers trägt er das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. (Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-H13466 / Heinscher)

1. Jüdische Vorstände auf Abruf

Im Jahr 1935 enthob das Oberlandesgericht Berlin ein "nichtarisches Vorstandsmitglied" einer Stiftung seines Amtes, wogegen der verbliebene Vorstand Einspruch einlegte. Reichsjustizminister Franz Gürtner wies die Beschwerde zurück mit der Begründung, das Oberlandesgericht als Stiftungsaufsicht habe die "öffentlichen Interessen" zu wahren, wozu eine "Enthebung der nichtarischen Vorstandsmitglieder der Stiftung notwendig" sein könne. Über diesen Fall wurde reichsweit in ziemlich allen Tageszeitungen berichtet. Das Reichsjustizministerium schob nach und bezeichnete diese Entscheidung als "richtungsgebend". Stiftungen mit jüdischen Vorstandsmitgliedern hatten spätestens mit dieser Entscheidung Gürtners keine Rechtssicherheit in der Zusammensetzung ihrer Vorstände mehr und das Damoklesschwert einer plötzlichen Amtsenthebung ihrer jüdischen Vorstände schwebte über ihnen.

Die zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. Juli 1939 ermöglichte es dann dem Reichsinnenminister, jüdische Stiftungen anlassunabhängig aufzulösen oder die Eingliederung in die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" anzuordnen.

Ausschnitt des Briefes der Sozialverwaltung Hamburgs an die Staatsverwaltung, vom  9.2.1939
Brief der Hamburger Sozialverwaltung an die Staatsverwaltung vom 9. Februar 1939, in dem die Trennung jüdischer und "arischer" Bewohner von Wohnstiften thematisiert wird. (Quelle: StArch HH, Staatsverwaltung - Allgem. Abteilung, 113-5_D IV A 4)

2. "Arisierung" von Wohnstiften

Die Novemberpogrome gegen Jüdinnen und Juden waren ein schrecklicher Höhepunkt der Radikalisierung antisemitischer Politik des NS-Regimes im Jahr 1938. In seiner Funktion als Preußischer Ministerpräsident und Beauftragter des Vierjahresplanes initiierte Hermann Göring kurz vor Jahresende und wenige Wochen nach dem Terror weitere Maßnahmen gegen das jüdische Leben in Deutschland. Es  sei "erwünscht", so Göring in einem als geheim eingestuften Schreiben an die Reichs- und Landesbehörden, "nach Möglichkeit so zu verfahren, daß Juden in einem Haus zusammengelegt werden." Er berief sich dabei auf eine Unterredung mit Adolf Hitler, in der jener diese Entscheidung getroffen habe.

Die Hamburger Sozialverwaltung nahm in Folge dieser Direktive wenige Monate später die in Hamburg bestehenden Wohnstifte "jüdischen Ursprungs" in den Blick, die "Personen ohne Unterschied der Religion aufnehmen." In Hamburg existierten zu diesem Zeitpunkt noch sechs entsprechende Stifte, nachdem es bereits zuvor zu "Arisierungen" von Stiften gekommen ist. "Eine Trennung", so die Sozialverwaltung, "der arischen von den jüdischen Stiftsinsassen sowie eine Scheidung arischen und jüdischen Stiftsverwaltungen ist aber zwingend notwendig geworden."

Einträge Nr. 61 der Martin-Brunn-Stiftung und Nr. 477 der John R. Warburg Stiftung - Ausschnitte aus dem "Verzeichniß der milden Stiftungen Hamburgs", hrsg. im Auftrage der Aufsichtsbehörde für die milden Stiftungen , Hamburg 1898.
Ausschnitte der Einträge Nr. 61 der Martin-Brunn-Stiftung sowie Nr. 477 der John R. Warburg Stiftung aus dem "Verzeichniß der milden Stiftungen Hamburgs", hrsg. im Auftrage der Aufsichtsbehörde für die milden Stiftungen , Hamburg 1898. Beide Wohnstifte wurden durch die nationalsozialistische Verwaltung Hamburgs in sogenannte Judenhäuser umgewandelt.

3. Von Wohnstiften zu Judenhäusern

Daraufhin wurden drei Wohnstifte ausgewählt, in denen zukünftig ausschließlich jüdische Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen bzw. zwangseingewiesen werden sollten. Es waren dies die Wohnstifte der John R. Warburg-Stiftung vom Jahre 1888, der Martin-Brunn-Stiftung sowie das gemeinsame Wohnstift der Mendelson-Stiftung und der Dr. Philipp und Henriette Israel Stiftung.

Ab Dezember 1938 kam es dann zur "räumlichen Verlegung" von zunächst 91 jüdischen Bewohnerinnen und Bewohnern aus den nur noch sogenannten deutschen Volksgenossen vorbehaltenen Wohnstiften in die drei nunmehr als jüdische Stifte bezeichneten Einrichtungen. Mit dem Gesetz über die "Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939 wurden reichsweit der Mieterschutz und die freie Wohnungswahl für jüdische Menschen aufgehoben. Damit war eine rechtliche Handhabe geschaffen, Juden aus ihren Mietwohnungen zwangsweise in diese Wohnstifte umzuquartieren.

In den drei ehemaligen Wohnstiften gab es insgesamt Raum für 183 Personen, was bei weitem übertroffen wurde, als diese Wohnstifte durch den Zwangsumzug völlig überfüllt wurden. Aus den ehemals mildtätigen, überkonfessionellen Wohnstiften entwickelten sich sogenannte Judenhäuser, in denen Jüdinnen und Juden konzentriert, isoliert, überwacht und deren ursprüngliche Wohnungen "arisiert" werden konnten.

Das Protokoll der Sitzung in der Sozialverwaltung vom 13. Dezember 1938, in der die Errichtung der Judenhäuser beschlossen wurde, merkt in zynischer Voraussicht an: "Da in Zukunft mit einer grösseren Bedürftigkeit der Juden zu rechnen sein wird und da es sich um Stiftungen überwiegend aus jüdischen Mitteln handelt, erscheint es angemessen, einen grösseren Raum für jüdische Stiftsbewohner zur Verfügung zu stellen, als zur Unterbringung der bisher in den Stiften wohnenden Juden erforderlich ist".

Namensliste der Staatspolizeileitstelle Hamburg für die am 18. November 1941 durchgeführte Deportation von Jüdinnen und Juden nach Minsk.
Die Namen der Schwestern Baszion und Selma Lazarus finden sich auf der Liste der Staatspolizeileitstelle Hamburg für die am 18. November 1941 durchgeführte Deportation von Jüdinnen und Juden nach Minsk. (Quelle: StArch HH, Oberfinanzpräsident - Devisenstelle und Vermögensverwertungsstelle, 314-15_24 UA 3)

4. Sammelstellen für Deportationen

Die Satzung der John R. Warburg Stiftung vom Jahre 1888 wurde im Februar 1939 dahingehend geändert, dass ausschließlich "Juden im Sinne der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz und Mischlinge ersten Grades, die in der Hansestadt Hamburg ihren Wohnsitz haben" in das Wohnstift aufgenommen werden dürfen. Seitens der Stiftungsaufsicht wurde den jüdischen Stiftungen "nahegelegt" ihre Satzung entsprechend zu ändern, ansonsten drohte die Aufhebung. Das Stift bzw. Judenhaus an der Bundesstraße 43 wurde in den kommenden Kriegsjahren immer wieder Ausgangspunkt und Sammelstätte für Deportationen in die Ghettos und Vernichtungslager.

Zu denen, die 1939 zwangsweise ihre Wohnung verlassen und in das Judenhaus an der Bundesstraße 43 umziehen mussten, gehörten die Schwestern Baszion Lazarus (geb. 1880) und Selma Lazarus (geb. 1881). Beide wohnten gemeinsam bis 1939 im Julius- und Betty Ree-Stift. Auf der "Liste der 420 Juden, die am 18.11.41 aus Hamburg nach Minsk evakuiert werden" sollen, die die Staatspolizeileitstelle Hamburg am 15. November erstellte, finden sich beider Namen. Am 18. November 1941 wurden sie mit 405 anderen Jüdinnen und Juden aus Hamburg nach Minsk deportiert. Der Transportzug kam bereits mit über 500 Jüdinnen und Juden aus Bremen und dem Regierungsbezirk Stade in Hamburg an. Genaueres ist über das Schicksal der beiden Schwestern nicht bekannt, beide wurden mutmaßlich in Minsk ermordet.

Im Oktober 1944 erfolgte durch die Staatsverwaltung der Hansestadt Hamburg die Auflösung der John R. Warburg-Stiftung, "weil die Erfüllung der Stiftungszweckes unmöglich geworden ist." Das Gebäude wurde bei Luftangriffen stark beschädigt und konnte nicht mehr verwendet werden. Über die Opfer im Judenhaus an der Bundesstraße während des Luftangriffes gibt es keine Berichte. Jüdinnen und Juden war der Zugang in Luftschutzräume verwehrt.

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